Wie gehen die Leute mit Telefonbetrug um?

Source: admin Release Time: 01:43:15 2019-01-09

Was ist Telefonbetrug? Gängige Masche sind nach Angaben der Bundesnetzagentur Lockanrufe, bei denen Verbraucher von Sprachcomputern angerufen werden. Darin werden die Verbraucher über den vermeintlichen Sieg bei einem Gewinnspiel informiert und bekommen eine attraktive Prämie in Aussicht gestellt - etwa ein Auto oder eine Reise. Für nähere Informationen sollen die Verbraucher dann unter einer häufig teuren 0900-Telefonnummer zurückrufen. Dort wartet jedoch nur eine Warteschleife, und die Telefonrechnung steigt und steigt.

Was sollten Verbraucher bei einem betrügerischen Lockanruf machen? Sofort auflegen - oder zumindest keinesfalls die 0900-Nummer anrufen, die angesagt wird. Sonst wird es schnell teuer. Wer andere Verbraucher schützen will, sollte aber die 0900-Nummer notieren und diese dann der Bundesnetzagentur mitteilen. Die Behörde sorgt dafür, dass die Telefonnummer abgeschaltet wird und die Betreiber der Betrugsnummern kein Geld mehr von Verbrauchern über deren Telefonanbieter einziehen können. In den vergangenen Monaten wurden hunderte Nummern deaktiviert.

Müssen Verbraucher die Telefonkosten bei betrügerischen 0900-Nummern tragen? Nein. Verbraucher sollten nach einem möglichen Anruf bei einer solchen Nummer aber rasch reagieren. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur hilft, weil diese die Betrugsnummern nach Angaben von Verbraucherschützern schnell abschaltet. Zudem besteht dadurch Aussicht darauf, dass die Gebühren für den teuren 0900-Anruf unter Umständen noch nicht einmal mit der nächsten Telefonrechnung abgebucht werden.

Wie unterscheiden sich Telefonbetrug und unerlaubte Telefonwerbung? Beim Telefonbetrug zielen Kriminelle darauf, etwa über teure 0900-Nummern an das Geld der Verbraucher zu kommen. Bei unerlaubter Telefonwerbung geht es oft darum, Verbrauchern Verträge für Dienstleistungen unterzuschieben oder Produkte zu verkaufen. Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Mit dem seit vergangenem Jahr gültigen Gesetz ist es vorgeschrieben, dass diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen muss. Sie darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Auch müssen die Anrufer ihre Rufnummer anzeigen. Sonst drohen Geldstrafen.