Entmystifizierung verschiedener Arten von Lotteriebetrug in Deutschland und Europa

Source: kanzlei-hollweck.de Release Time: 02:15:11 2019-09-03

In der Regel erfolgt die Werbung von neuen Kunden für die Teilnahme an Gewinnspielen über das Telefon. Von einem Callcenter aus werden wahllos zahlreiche Telefonnummern in ganz Deutschland angerufen. Das Ziel der Callcenter-Mitarbeiter ist es, den Angerufenen einen Vertrag zur Teilnahme an einem Gewinnspiel unterzuschieben und von ihnen dann die Bankverbindung zu erfahren.

Andere Betreiber von Gewinnspielen schalten im Internet Werbeanzeigen mit dem Hinweis, dass der Besucher der Homepage gewonnen hätte. Klickt der Besucher auf die Werbeanzeige und registriert sich anschließend, um den vermeintlichen Gewinn zu erhalten, so hat die Gewinnspielfirma die Daten eines neuen Kunden erhalten.

Grundsätzlich können nach deutschem Recht Verträge mündlich abgeschlossen werden, ein telefonischer Vertragsschluss für ein Gewinnspiel ist daher möglich. In aller Regel kommt es bei den Telefonaten aber zu keinem echten Vertragsabschluss. Die Anrufer aus dem Callcenter versuchen lediglich, die Adressdaten sowie die Bankverbindung der angerufenen Personen in Erfahrung zu bringen. Sobald die Gewinnspielbetreiber diese Informationen haben, werden unaufgefordert die Bestätigungen zu den angeblichen Gewinnspielverträgen verschickt und die monatliche Teilnahmegebühr für das Gewinnspiel vom Konto abgehoben. Es haben sich inzwischen zahlreiche verschiedene Varianten von Gewinnspielfallen entwickelt:

1) Teilnahme an hunderten von Gewinnspielen: Manchmal wird dem Kunden suggeriert, dass er für eine kleine monatliche Gebühr gleichzeitig an hunderten von Gewinnspielen teilnehmen kann, was angeblich die Chance auf einen Gewinn erheblich steigern würde. Natürlich ist das nur ein Vorwand für Abbuchungen auf dem Konto des Kunden. Tatsächlich gewinnen kann man bei diesen Gewinnspielfirmen in nahezu allen Fällen nichts. Sie kassieren die monatliche Gebühr ein, und mehr passiert dann nicht.

2) Der angebliche 12-monatige Gewinnspielvertrag: Andere Gewinnspielbetreiber rufen wahllos Personen an und teilen diesen mit, dass bereits ein angeblicher Gewinnspielvertrag bestünde, der über einen Zeitraum von zwölf Monaten laufen würde. Dieser koste 70 Euro im Monat und müsse nun bezahlt werden. Der Kunde könne aber jetzt am Telefon ausnahmsweise den Vertrag kündigen und müsse dann nur drei Monate bezahlen. Eine solche Vorgehensweise ist illegal, da oftmals kein vorheriger Gewinnspielvertrag besteht. Dem Anrufer geht es nur um den Erhalt der Gebühr für drei Monate.

3) Werbebanner im Netz "Sie haben gewonnen!": Sicherlich haben auch Sie schon die zumeist farbig blinkenden Werbebanner auf diversen Internetseiten gesehen, in der Sie als zufälliger Gewinner angepreist werden. Klicken Sie darauf, so geht es zunächst nur darum, Ihre Daten zu erhalten. Anschließend passiert zunächst nichts. Nach einer Weile erhalten Sie einen Anruf, und es wird Ihnen vorgetäuscht, dass Sie sich für ein kostenpflichtiges Gewinnspiel registriert hätten. Sie müssten jetzt mehrere Monate lang die monatliche Gebühr für eine Gewinnspielteilnahme bezahlen. Das ganze ist natürlich Betrug, denn Sie haben einen solchen Vertrag nie abgeschlossen.